Bereits seit Firmengründung leben und pflegen wir ein dem LkSG voreilendes
System.
Eine individuelle Bearbeitung von Fragebogen (gleichbehandelnd für jeden
einzelnen Kunden) würde erhebliche Ressourcen binden, die der Verfolgung
genau dieses Systems verloren gingen.
Daher bestätigen wir an dieser Stelle die grundsätzliche Einhaltung all seiner
Kernziele, auch wenn wir dem LkSG nicht unterliegen:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG
Erschreckend, dass der Kern des LkSG keine Selbstverständlichkeit darstellt.
Unsere Lieferketten
Wir arbeiten ausschließlich mit Lieferanten zusammen, die sich einschließlich ihrer
Vorlieferanten eindeutig und unmissverständlich distanzieren von (LkSG, §2.2):
- jedweder Kinderarbeit (Art. 1/2)
- aller Formen von Zwangsarbeit (Art. 3/4)
- Missachtung eines angemessenen Arbeitsschutzes (Art. 5)
- Missachtung von Gleichbehandlung, Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 6/7)
- Nichtgewährung von Lohn, Entzug von Eigentum (Art. 8/10)
- übergebührlicher Schädigung der Umwelt ganz allgemein (Art. 9)
- unmenschlicher Behandlung ganz allgemein (Art. 11)
- Tätigkeiten oder Unterlassungen nach Art. 12
Diese Themen werden regelmäßig im täglichen Geschäftsumgang mit unseren
Lieferanten angesprochen und evaluiert.
Hierzu jedoch Millionen von Fragebogen zum LkSG über das Netz hin- und zu-
rückzusenden, mag im Gesamtaufkommen vielleicht gering sein, Energiever-
brauch und zusätzliche Abwärme von Rechenzentren bedeuten sie trotzdem.
Wir haben uns entschlossen, anstelle des Ausfüllens zahlreicher Fragebogen,
was viel Zeit in Anspruch nähme, diese in Nachhaltigkeit zu investieren. Denn
Nachhaltigkeit muss aus unserer Sicht ständig gelebt und weiterentwickelt
werden, was noch mehr Zeit in Anspruch nimmt.