Material- und Abnahmeprüfzeugnisse
Grundsätzlich sind Material- oder Abnahmeprüfzeugnisse für Armaturen zumindest
bis einschließlich Nenndruckstufe PN 40 nicht erforderlich. Mit der an der Armatur an-
gebrachten CE-Kennzeichnung bestätigt und verantwortet der Hersteller die Konfor-
mität der Armatur mit den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Ge-
meinschaft. Hierzu gehört u.a. auch Materialprüfung.
Daher bieten wir standardmäßig keine Material- oder Abnahmeprüfzeugnisse an,
nehmen sie auf Wunsch aber gerne in unsere Angebote mit auf.
Drucktragende Werkstoffe (z.B. Guss) wird grundsätzlich geprüft. Die Erstellung eines
Materialzeugnisses erfordert jedoch die Zuordnung von Chargennummer zu Vorzeug-
nis. Hinzu kommt, es im Angebot und AB jeder einzelnen Position hinzuzufügen,
Fremdzeugnisse den Teilen zuzuordnen, jede einzelne Teiledokumentation zu bearbei-
ten und mit dem Zeugnis zu ergänzen und dann noch gesichert zu archivieren.
Genau diesen Aufwand (und letztlich Umweltbelastung durch unzähligen Dateiversand
je Armatur bis zum Endkunden, Archivierung an mehreren Stellen) sollte die Harmon-
isierung vermeiden.
Einstellbescheinigungen für Sicherheitsventile
Aufgrund Zertifizierung benötigen von uns gelieferte Sicherheitsventile grundsätzlich
keine Einstellbescheinigung einer ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle). Gleiches gilt
für Material- und/oder Abnahmeprüfzeugnisse.
Beides kann jedoch mitbestellt werden, für die (individuelle) Erstellung, gesicherte Archi-
vierung enstehen jedoch Kosten. Eine nachträgliche Ausstellung ist naturgäß nicht mög-
lich.
Unabhängig hiervon erstellen wir auf Wunsch auch Sicherheitsventilberechnungen nach
DIN EN ISO 4123-1.